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Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE VERKAUF-, LIEFERUNGS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN VON HOTEK SECURITY BV
Artikel 1: DEFINITIONEN In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe wie folgt definiert:
Artikel 1: DEFINITIONEN In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe wie folgt definiert:
- Auftraggeber: Die rechtliche Person, das Unternehmen bzw. der Unternehmensteil oder die Einrichtung, die einen Auftrag zur Lieferung von Produkten oder Dienstleistungen (Vereinbarung) erteilt oder die Erstellung eines Angebotes anfordert.
- Verbraucher: Die natürliche Person, die nicht zu Zwecken ihrer gewerblichen, betrieblichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit handelt.
- Hotek: Hotek Security BV. Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ansässig in Etten-Leur. Für Hotek Security BV wird ab hier der Handelsname "Hotek" verwendet.
- Vereinbarung(en): Die Vereinbarung, die zur Lieferung von Produkten und/oder Dienstleistungen zwischen Hotek und dem Auftraggeber geschlossen wird.
- Angebot(e): Alle eingeschlossenen und/oder eventuellen Änderungen oder Ergänzungen von Angeboten, Preisauszeichnungen, Tarifen, Vorschriften und Zusagen.
- Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Vereinbarungen.
- Abweichende Bedingungen sind nur dann rechtsgültig, wenn sie vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden und gelten ausschließlich für die diesbezügliche(n) Vereinbarung(en) und/oder Angebot(e).
- Mit der Vereinbarung über ein Angebot oder einen Vertrag erklärt der Auftraggeber, mit dem Inhalt der AGB von Hotek vertraut zu sein.
- Sollte sich einer oder mehrere gesonderte Bestimmungen in diesen allgemeinen Geschäftsbestimmungen zwischen dem Auftraggeber und Hotek als ungültig erweisen, behalten alle weiteren Bestimmungen in diesen AGB weiterhin ihre Gültigkeit. Beide Parteien werden den Inhalt einer oder mehrerer gesonderter Bestimmungen durch eine von beiden Seiten vereinbarten Bestimmung ersetzen, die dem Inhalt der ungültigen Bestimmung so weit wie möglich entspricht.
- Die unterstehenden Bedingungen und ihre Anwendung wie in Artikel 2a bestimmt, geben den vollumfänglichen Inhalt der Rechte und Pflichten des Auftraggebers und von Hotek wieder und ersetzen alle gültigen schriftlichen und/oder mündlichen Absprachen/Vereinbarungen oder Erklärungen.
- Alle Angebote von Hotek egal in welcher Form, sind vollkommen freibleibend und gelten für die im Angebot angegebenen Frist oder bei fehlender Frist über einen Zeitraum von höchstens 10 Werktagen ab Versand des Angebotes. Wenn nicht anders vermerkt, gilt Paragraph 2b.
- Eine Vereinbarung wird mittels einer schriftlichen Angebotsannahme/Bestätigung getroffen. Sollte die Art und/oder der Umfang der Vereinbarung keine schriftliche Bestätigung erfordern, gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung.
- Bei Vereinbarung des Auftraggebers im Namen von Dritten gilt die Annahme, dass dieser für den Dritten unterzeichnet hat. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass Dritte mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bekannt gemacht wird und sich mit diesen einverstanden erklärt.
- Wenn der Auftraggeber Hotek Informationen und Zeichnungen zur Verfügung stellt, kann Hotek von ihrer Richtigkeit ausgehen und sein Angebot darauf stützen.
- Die im Angebot genannten Preise basieren auf Lieferung ab Werk (EXW) gemäß Incoterms 2000.
- Jede Vereinbarung wird unter den aufschiebenden Bedingungen der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers geschlossen.
- Die von Hotek angebotenen (Test-)Produkte, übermittelten Entwürfe, Abbildungen und Programme sind Teil des Angebotes und bleiben zu jeder Zeit Eigentum von Hotek. Sie dürfen weder ganz noch teilweise nicht ohne die vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Hotek kopiert, verwendet oder Dritten zugänglich gemacht werden.
- Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, behält Hotek das Urheberrecht und alle gewerblichen Schutzrechte an den von ihm unterbreiteten Angeboten, überlassenen (Test-)Produkte, Entwürfe, Abbildungen, Programme, etc.
- Die Rechte an den in Artikel 3a genannten Daten bleiben unabhängig davon, ob dem Auftraggeber die Erstellung dieser Daten in Rechnung gestellt wurde Eigentum von Hotek. Diese Daten dürfen ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von Hotek nicht kopiert, verwendet oder Dritten zugänglich gemacht werden. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung schuldet der Auftraggeber Hotel eine Geldbuße in Höhe von € 25.000,-. Diese Strafe kann zusätzlich zu einer Entschädigung nach dem Gesetz verlangt werden.
- Der Auftraggeber muss die ihm gemäß Absatz 3a übermittelten Daten auf die erste Anforderung innerhalb der von Hotek gesetzten Frist wie im folgenden Artikel beschrieben zurückgeben.
- Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung in Form von Überschreitung, Beschädigung oder ausbleibender Rücksendung schuldet der Auftraggeber Hotek eine Geldbuße in Höhe des Bruttopreises zuzüglich 8% Verwaltungsgebühren, mindestens jedoch € 500,-. Diese Strafe kann zusätzlich zu einer Entschädigung nach dem Gesetz verlangt werden.
- Die angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer, Versandkosten und Verpackung. Die Preise sind in Euro angegeben. Hotek ist berechtigt, die Preise und/oder Tarif für noch nicht gelieferte und/oder noch nicht bezahlte Produkte und Dienstleistungen an eventuelle Änderungen der preisbestimmenden Faktoren wie Rohstoffpreise, Löhne, Wechselkurse, Transportkosten, Importzöllen oder vergleichbaren Gebühren anzupassen, wenn seit dem Abschluss der Vereinbarung mindestens drei Monate vergangen sind.
- Der Liefertermin wird von Hotek nach Übereinkunft mit dem Auftraggeber festgelegt.
- Die Lieferfrist beginnt mit dem ersten Werktag nach Zustandekommen der Vereinbarung.
- Der Liefertermin wie in Artikel 6a festgelegt, wird unter der Bedingung vereinbart, dass Hotek die Vereinbarung unter den zu diesem Zeitpunkt geltenden normalen Bedingungen erfüllen kann.
- Bei Mehrarbeit verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die erforderlich ist, um die Materialien und Teile hierfür zu liefern und die Zusatzarbeit auszuführen. Ist es nicht möglich, die Mehrarbeiten in die Arbeitspläne von Hotek zu integrieren, werden die Arbeiten ausgeführt, sobald die Planung dies zulässt.
- Hotek wird sich auf das Äußerste bemühen, vereinbarte Fristen einzuhalten. Der Auftraggeber ist bei Überschreiten der Lieferfrist nicht berechtigt, die Vereinbarung einseitig zu kündigen und/oder Schadenersatz zu fordern, es sei denn, beide Parteien haben schriftlich einen fixen Liefertermin vereinbart, der nicht überschritten werden darf. Der Schadenersatz darf niemals die Summe übersteigen, die eine nachweisbare und direkte Folge der Überschreitung der Lieferfrist ist.
- Lieferzeiten werden von Hotek verschoben, solange der Auftraggeber, aus welchem Grund auch immer, mit seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Hotek im Rückstand ist.
- Sofern eine Ratenzahlung vereinbart wurde, wird die Lieferung erst nach erfolgter Ratenzahlung stattfinden.
- Bei Installationsarbeiten müssen die Monteure von Hotek jederzeit Zugang zu allen erforderlichen Räumen haben. Außerdem muss ein Lagerraum für Werkzeuge vorhanden sein. Hotek Monteure sind an ihrer Hotek-Arbeitskleidung zu erkennen und dürfen keine Aufträge von Dritten annehmen. Alle Aufträge laufen über den Hotek-Projektleiter. Während der Installationszeit muss den Monteuren von Hotek mindestens ein Parkplatz für ein Auto kostenlos zur Verfügung stehen. Zusätzliche Parkgebühren und Wartezeiten werden gesondert berechnet. Die Installation von Schlössern und Zubehör erfolgt nach den geltenden Bauvorschriften. Die etwaigen Kosten für das nachträgliche Streichen von Türen und Fensterrahmen übernimmt der Kunde.
- Die Lieferung ist erfolgt, sobald die Produkte und/oder Dienstleistungen an der vom Auftraggeber angegebenen Adresse abgegeben/erfolgt sind oder über der Schwelle der angegebenen Adresse abgestellt wurden.
- Vom Zeitpunkt der Lieferung trägt der Auftraggeber das alleinige Risiko für Verluste und/oder Schäden an den Produkten. Der Transport der Produkte erfolgt auf Risiko des Auftraggebers und nur im Fall, dass Hotek bei Schäden oder Verlusten eine Vergütung erhält, wird diese dem Auftraggeber in Form eines Gutscheins zur Verfügung gestellt.
- Wenn nicht anders vereinbart, werden Dienstleistungen durch Hotek nach EXW, Incoterms 2000, an den Auftraggeber ausgeliefert.
- Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, werden Transport- und Fahrtkosten bei Projektlieferungen dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Bei Projekten werden die Fahrtkosten nach dem aktuell gültigen Projekttarif berechnet. Bei für sich selbst stehenden Wartungs- und Servicearbeiten werden mit Fahrtkosten nach dem aktuell gültigen Kilometerpreis für Hin- und Rückfahrt berechnet.
- Transportkosten für Bestellungen im Online-Shop werden nach Eingabe der Lieferadresse berechnet. Für Bestellungen außerhalb der von Hotek als Standard definierten Bestimmungen gilt, dass Transportkosten auf Basis des Lieferumfangs und der Lieferadresse berechnet werden. Sofern keine abweichenden Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, werden diese Lieferungen erst verschickt, wenn der vollständige Betrag für die Bestellung und die Versandkosten eingegangen ist.
- Die Bezahlung muss, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, auf die in der Rechnung genannten Weise bis spätestens 14 Werktage nach Rechnungsdatum erfolgen. Bei der Erstbestellung eines Auftraggebers muss die gesamte Rechnung vollständig bezahlt werden, ehe eine Lieferung erfolgt. Wird die Bestellung von einem Endverbraucher aufgegeben, erfolgt die Lieferung erst nach Bezahlung der Rechnung.
- Eine Aufrechnung oder Verrechnung ist nicht gestattet.
- Sollte eine Vereinbarung in Teilen ausgeführt werden, ist Hotek berechtigt, dem Auftraggeber die bereits erfolgten Teillieferungen in Rechnung zu stellen.
- Sollte der Auftraggeber eine Rechnung nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist beglichen haben, ist der Auftraggeber nach dem Ablauf dieser Frist zu einer Zinszahlung in Höhe von 10% pro Jahr oder aber des gesetzlichen Zinses, wenn dieser zu diesem Zeitpunkt höher ist, verpflichtet.
- Hotek behält sich das Recht vor, sollte der Auftraggeber die Rechnung nicht innerhalb der Zahlungsfrist wie in Artikel 8a beschrieben bezahlt haben, die Vereinbarung ohne richterliche Anweisung teilweise oder ganz aufzulösen, die gelieferten Produkte und/oder Dienstleistungen zurückzunehmen und/oder Schadenersatz zu fordern.
- Die Hotek entstandenen gerichtlichen und außergerichtlichen Inkassogebühren werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Die außergerichtlichen Inkassokosten belaufen sich auf mindestens 15% des Rechnungsbetrages, mindestens jedoch € 250,- oder mehr, wenn Hotek die außergerichtlich entstandenen Kosten belegen kann.
- Bei Überschreiten der vereinbarten Zahlungsfrist werden keine Bestellungen geliefert und keine Arbeiten ausgeführt. Dies gilt auch bei Störungen.
- Hotel behält das Eigentumsrecht der von Hotek gelieferten Produkte und Installationen bis zur vollständigen Zahlung aller mit dem Auftraggeber verbundenen Forderungen (inkl. Zinsen und Kosten).
- Bei Ablauf der Zahlungsfrist behält sich Hotek das Recht vor, gelieferte Dienstleistungen und/oder Lieferungen zurückzunehmen und dabei Räume und Orte zu betreten, in denen sich die Produkte befinden oder Dienstleistungen ausgeführt wurden.
- Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte zu belasten, zu vermieten und/oder anderweitig aus den Händen zu geben, solange keine vollständige Bezahlung erfolgt ist.
- Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die im Rahmen der Vereinbarung erhaltenen Produkte im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs zu verarbeiten oder zu verkaufen. Der Auftraggeber informiert seinen Käufer rechtzeitig im Voraus über den vollständigen Inhalt des Artikels.
- Im Fall höherer Gewalt sind die Verpflichtungen beider Parteien aufgeschoben, ohne dass Hotek zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet. Hotek hat unvermindert das Recht auf Bezahlung durch den Auftraggeber für bereits erfolgte Leistungen, ehe die höhere Gewalt eingetreten ist.
- Im Fall höherer Gewalt wird Hotek den Auftraggeber schnellstmöglich oder Verzögerungen informieren.
- Unter höherer Gewalt werden alle bei Abschluss der Vereinbarung unvorhersehbarer Umstände, durch die das Nachkommen der Verpflichtung gerechterweise nicht verlangt werden kann. Sollte eine Situation von höherer Gewalt länger als 20 Tage anhalten, während der ein Nachkommen gerechterweise nicht verlangt werden kann, sind beide Parteien berechtigt, die Vereinbarung mittels einer einseitigen schriftlichen Erklärung aufzulösen.
- Die Haftung in Bezug auf Schäden beschränkt sich auf die Reparatur von Artikeln und bei ausgeführten Dienstleistungen auf eine Gutschrift mit Ausnahme der Lieferung im Verständnis, dass der Auftraggeber beweisen muss, dass die Schäden an den gelieferten Artikeln und/oder ausgeführten Dienstleistungen innerhalb der im Angebot beschriebenen Garantiezeit entstanden sind und dass die Schäden ausschließlich oder überwiegend in Folge von Konstruktionsfehlern oder der Verwendung von minderwertigem Material entstanden sind.
- Wenn die vereinbarte Leistung aus Auftragsarbeiten besteht, garantiert der Hotek die Zuverlässigkeit der gelieferten Artikel, Konstruktionen und des verwendeten Materials sofern er sich bei diesen frei entscheiden konnte. Wenn sich herausstellt, dass die gelieferten Artikel, Konstruktionen und/oder das verwendete Material nicht zuverlässig ist, wird Hotek sie reparieren oder austauschen. Die Artikel, Lieferung und Montage für die Reparatur oder den Ersatz werden von Hotek schriftlich mit dem Auftraggeber vereinbart und werden Hotek in Rechnung gestellt.
- Wenn die vereinbarte Leistung aus der Lieferung einer Ware besteht, garantiert Hotek die Unversehrtheit des Liefergegenstandes. Wenn sich herausstellt, dass die Lieferung nicht zufriedenstellend war, muss der Artikel frachtfrei an Hotek mit ausgefülltem Retourenschein, erhältlich auf service.hotek.nl, zurückgesandt werden. Hotek wird den Artikel dann reparieren, austauschen oder dem Auftraggeber einen anteiligen Rechnungsbetrag gutschreiben.
- Wenn die vereinbarte Leistung aus der Bearbeitung der vom Auftraggeber gelieferten Artikel und Materialien besteht, garantiert Hotek die Zuverlässigkeit der ausgeführten Bearbeitung. Wird eine nicht zufriedenstellende Bearbeitung festgestellt, werden die Parteien vereinbaren, die Bearbeitung erneut auszuführen, wobei der Auftraggeber auf eigene Kosten neues Material liefert, Hotek den Mangel beseitigt, wenn der Auftraggeber das Material franko an Hotek zurücksendet und Hotek dem Auftraggeber einen anteiligen Rechnungsbetrag gutschreibt.
- Der Auftraggeber wird Hotek im Fall einer Garantiehaftung wie in Artikel 11a beschrieben innerhalb von 14 Werktagen schriftlich per Einschreiben informieren.
- Der Auftraggeber kann die Garantie erst dann geltend machen, wenn er sämtliche Verpflichtungen gegenüber Hotek erfüllt hat.
- Sollte sich der Auftraggeber auf Garantiebestimmungen berufen, muss der Auftraggeber Hotek die Gelegenheit geben, die Korrektheit der angegebenen Schäden zu überprüfe.
- Die Reklamation oder Gutschriftforderung wie in Artikel 11 beschrieben entbindet den Auftraggeber nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Hotek nach Artikel 8.
- Der Auftraggeber entbindet Hotek von jeder Form von Haftung für Schäden bei gelieferten Artikeln und/oder Dienstleistungen und/oder verwendeten Materialien wenn es sich um normalen Verschleiß, unkundige Benutzung, nicht oder unzureichend durchgeführte Wartung und/oder Installation, Montage, Änderung oder Reparatur durch den Auftraggeber oder Dritte handelt.
- Es wird keine Garantie für gelieferte Waren übernommen, die zum Zeitpunkt der Lieferung nicht neu waren.
- Jede Haftung für die von Hotek gelieferten Artikel wird, so weit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
- Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, aufgrund einer Reklamation mit Bezug auf bestimmte Artikel oder Dienstleistung die Bezahlung anderer Lieferungen oder Dienstleistungen, die keinen Bezug zu dieser Reklamation haben, zu verweigern oder zu verzögern. Hotek kann nicht zur Vergütung von eventuellen aus der Reklamation entstehenden Betriebsschäden verpflichtet werden.
- Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die dem Auftraggeber entstehen und die unmittelbare und ausschließliche Folge eines dem Auftragnehmer zuzurechnenden Mangels sind.
- Unter Berücksichtigung der Bestimmungen in Artikel 11 darf der Schadenersatz niemals die Summe übersteigen, die eine nachweisbare und direkte Folge der Mängel ist. Entschädigung kann jedoch nur für den Schaden geltend gemacht werden, für den Hotek versichert ist oder für die in dieser Branche übliche Nutzung angemessen hätte versichert sein sollen.
- Schadensersatzforderungen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Entstehen des Schadens schriftlich bei Hotek eingereicht werden. Nach dem Ablauf der hierfür angegebenen Frist erlischt das Recht auf Haftung.
- Nicht für eine Vergütung in Frage kommen die dem Auftraggeber entstandenen Umsatz- und Gewinnrückgänge und Betriebsschäden, Schäden verursacht durch Hilfsmittel, Folgeschäden durch Absicht oder grobe Schuld der nicht-leitenden Untergebenen oder Hilfspersonen.
- Der Auftraggeber stellt Hotek von allen Ansprüchen Dritter aufgrund einer Produkthaftung infolge eines Mangels eines vom Auftraggeber an einen Dritten gelieferten Produktes frei, das (teilweise) aus von Hotek gelieferten Produkten und/oder Materialien bestand.
- Eine gesamte oder teilweise Stornierung einer Vereinbarung seitens des Auftraggebers wird nur dann akzeptiert, wenn der Auftraggeber eine faire Vergütung für die Hotek bereits entstandenen Kosten, die von Hotek erlittenen Verluste und/oder den von Hotek verringerten Gewinn zahlt.
- Sollte der Auftraggeber nicht, nicht richtig oder nicht zeitig einer oder mehreren seiner sich aus der Vereinbarung ergebenden Verpflichtungen erfüllt, ist Hotek berechtigt, die Vereinbarung ohne Aufforderung oder richterliche Verfügung aufzulösen und/oder aufzuschieben, ohne dass Hotek dafür zur Zahlung von Schadenersatz haftbar gemacht werden kann und ohne dass Hotek das Recht auf Schadenersatzzahlungen verliert. Im Falle einer Auflösung ist eine Forderung der betreffenden Lieferungen unverzüglich einforderbar.
- Retouren werden nur nach vorheriger Rücksprache akzeptiert und wenn sie von einem ausgefüllten Retourenschein, erhältlich auf service.hotek.nl begleitet werden. Bei Rücksendung der von Hotek gelieferten Artikel wird der Wert der zurückzunehmenden Artikel von Hotek bestimmt.
- Wenn nicht von beiden Parteien schriftlich anders vereinbart, werden Sendungen mit einem Rechnungswert unter € 90,00,- nicht zurückgenommen.
- Reparatursendungen müssen frankiert an Hotek verschickt werden. Unfrankierte Retouren werden nicht angenommen.
- Kommissionsprodukte werden, sofern nicht anders vereinbart, dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Werden die Artikel innerhalb von 60 Tagen ohne Gebrauchsspuren franko an Hotek retourniert, erfolgt eine Gutschrift.
- Sollte eine Dienstleistung SaaS umfassen, gelten für diese die in diesem Artikel festgelegten Bestimmungen.
- Es ist nicht gestattet, den Dienst auf eine Weise zu benutzen, der gegen die Rechte Dritter verstößt oder gegen die niederländische oder jegliche andere Rechtsprechung verstößt.
- Der Auftraggeber bestimmt den Inhalt der Daten, die mit Hilfe des Dienstes gespeichert werden, selbst. Hotek übernimmt keine Haftung für die mit Hilfe des Dienstes gespeicherten und/oder zur Verfügung gestellten Daten. Der Auftraggeber spricht Hotek von Ansprüchen Dritter frei, die auf der Annahme beruhen, dass unrechtmäßige Informationen über die (Web)Anwendung angezeigt und weiterverbreitet werden.
- Sollte Hotel einen begründeten Verdacht haben oder zur Realisation kommen, dass die Daten, die der Auftraggeber mit Hilfe des Dienstes weiterverbreitet und gespeichert hat, unrechtmäßig sind, ist Hotek berechtigt, sofortige Maßnahmen zu ergreifen und den Zugang zu sperren. In keinem Fall übernimmt Hotek Haftung für Schäden, die sich aus derartigen Handlungen ergeben.
- Der Auftraggeber wird den Dienst mit einem Maß von Sorgfalt behandeln, die von ihm erwartet werden kann. Wenn Hotek keine ausdrückliche schriftliche Zustimmung erteilt hat, ist es dem Auftraggeber nicht gestattet, bei jeglicher Verwendung des Dienstes den Eindruck zu wecken, dass der Auftraggeber ein Partner von Hotek ist.
- Es ist dem Auftraggeber nicht gestattet, den Dienst für mehr als ein Unternehmen zu verwenden oder mehrere Auftraggeber in einem einzigen Dienstumfeld arbeiten zu lassen.
- Hotek kann den Speicherplatz, CPU, RAM oder monatlichen Datenverkehr, den der Auftraggeber im Rahmen des Dienstes nutzen darf, auf ein bestimmtes Maximum beschränken. Bei Überschreiten des Maximums ist Hotek berechtigt, dem Auftraggeber einen zusätzlichen Betrag in Rechnung zu stellen, der den Beträgen für zusätzlichen Speicherplatz, RAM, CPU oder Datenverkehr wie in der Vereinbarung festgelegt, entspricht oder den Dienst zu sperren, sodass die (Web)Anwendung nicht länger erreichbar ist. Das Sperren des Dienstes ohne jeden Anspruch auf Schadenersatz ist ebenfalls gestattet, wenn der Auftraggeber nach Ansicht von Hotek unrechtmäßig viele Serverkapazitäten benutzt. Sollte nach Ansicht von Hotek durch den Auftraggeber eine Gefahr für die Funktionalität des Servers, des Netzwerks von Hotek oder für Dritte ausgehen, ist Hotek berechtigt, sämtliche von ihnen für notwendig erachtete Maßnahmen zur Abwendung oder Verhinderung dieser Gefahr zu ergreifen.
- Sollte der Auftraggeber im Widerspruch zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen handeln, behält sich Hotek das Recht vor, den Zugang des Auftraggebers zum Dienst zu sperren.
- Hotek gibt sich größte Mühe, den Dienst zur Verfügung zu stellen, kann aber keine ununterbrochene Verfügbarkeit garantieren.
- Hotek führt aktive Wartungen an den Systemen und Netzwerken durch. Sollte es bei Wartungsarbeiten zu erwartenden Einschränkungen der Verfügbarkeit kommen, wird Hotek diese außerhalb der Geschäftszeiten durchführen. Wartungsarbeiten werden wann immer möglich im Voraus angekündigt. Wartungsarbeiten in Zusammenhang mit unvorhergesehen Problemen können zu jedem Zeitpunkt erfolgen und werden nicht vorab angekündigt.
- Hotek kann von Zeit zu Zeit das Rahmenwerk anpassen. Feedback und Vorschläge sind willkommen, doch letztendlich beschließt Hotek selbst, welche Anpassungen vorgenommen werden. Hotek wird mindestens 30 Tage im Voraus ankündigen, welche Anpassungen vorgenommen werden. Dies kann auch bedeuten, dass bestimmte Funktionalitäten entfallen. Es ist nicht möglich, nur für den Auftraggeber auf bestimmte Anpassungen zu verzichten. Hotek behält sich das Recht vor, bestimmte Komponenten des Rahmenwerks nicht länger mit Updates zu versorgen und zu warten.
- Sofern schriftlich vereinbart, kann auf Anfrage und gegen Bezahlung einer angemessenen Vergütung ein Back-up der vom Auftraggeber gespeicherten Daten zur Verfügung gestellt werden. Der Zeitpunkt der Erstellung des Back-ups wird von Hotek bestimmt. Die Erstellung des Back-ups ist ein Service von Hotek, für den keine Garantie gegeben wird.
- Sollte nach Ansicht von Hotek eine Gefahr für die Funktionalität der Computersysteme oder des Netzwerks von Hotek oder Dritter und/oder einer Dienstleistung per Netzwerk insbesondere durch übermäßigen Versand von E-Mails oder anderer Daten, schlecht gesicherter Systeme oder Aktivitäten von Viren, Trojanern und ähnlicher Software bestehe, ist Hotek berechtigt, alle Maßnahmen zu ergreifen, die zur Anwendung oder Verhinderung der Gefahr von ihnen als notwendig erachtet werden.
- Kopien der Software müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
- Für ergänzende Bedingungen rund um die Verfügbarkeit und Wartung können die beiden Parteien ein Service Level Agreement vereinbaren.
- Beim Abschluss einer Vereinbarung oder der Verwendung einer Dienstleistung können personenbezogene Daten verarbeitet werden. Im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt der Auftraggeber als "Verantwortlicher" und Hotel als "Bearbeiter".
- Sollten personenbezogene Daten verarbeitet werden, trägt der Auftraggeber die Verantwortung dafür, dass vor der Verarbeitung eine Vereinbarung zur Datenverarbeitung getroffen wird. Diese Datenverarbeitungsvereinbarung wird der Vereinbarung als Beilage beigefügt.
- Hotek ist verantwortlich für dem Risiko angemessene Sicherheitsvorkehrungen, die die Verarbeitung und die Art der zu schützenden personenbezogenen Daten mit sich mitbringen. Dies gilt nur insofern und in welchem Maße diese in den Systemen oder in der Infrastruktur vorhanden sind. Der Auftraggeber informiert Hotek über die Art der zu verarbeitenden personenbezogenen Daten, damit Hotek in der Lage ist, angemessene Sicherheitsvorkehrungen zu treffen.
- Der Auftraggeber garantiert, dass der Inhalt, die Anwendung und der Auftrag zur Verarbeitung der personenbezogenen Tagen nicht unrechtmäßig sind und keinerlei Missbrauch der Rechte Dritte darstellt, und dass alle Informationsverpflichtungen und Zustimmungsbedingungen wie in der DSGVO, der Telekommunikationsgesetzgebung und weiterer gesetzlicher Regelungen erfüllt werden.
- Hotel ist als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO zu jeder Zeit verantwortlich für das Melden von Datenpannen (worunter verstanden wird: Verletzungen der Sicherheit der personenbezogenen Daten, die möglicherweise nachteilige Folgen nach sich ziehen oder nachteilige Folgen für den Schutz der personenbezogenen haben) an die Aufsichtsbehörden und/oder Betroffenen. Von einer Datenpanne ist die Rede, wenn es bei einem Sicherheitsvorfall zu Datenverlusten kam oder wenn Hotek die unrechtmäßige Verarbeitung von Daten aus berechtigten Gründen nicht ausschließen kann. Wann genau von einer Datenpanne die Rede ist, hängt von sämtlichen Bedingungen rund um den Vorfall ab. Die Meldung der Datenpanne erfolgt dann auch individuell nach jedem Vorfall, wobei alle Aktivitäten behandelt und gemeldet werden.
- Sollte lediglich die Sprache von einer unerwarteten Schwachstelle in der Sicherheit von Hotek sein, wird diese als Sicherheitspanne und nicht als Datenpanne bezeichnet. In diesem Fall ist Hotek nicht zur Meldung des Vorfalls bei der Datenschutzbehörde verpflichtet.
- Alle Streitfälle, darunter auch alle Streitfälle, die nur von einer der beiden Parteien als solche getrachtet werden und für die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, die zwischen dem Auftraggeber und Hotek entstehen, werden durch den dazu befugten Richter in Breda behandelt.
- Alle von Hotek geschlossenen Vereinbarungen unterliegen unabhängig von der Nationalität des Auftraggebers niederländischem Recht. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufvertrages von 1980 (CISG) ist ausgeschlossen.
- Wenn diese allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen übersetzt werden, gilt im Falle von Unterschieden in der Interpretation der niederländischsprachigen und der übersetzten Sprachfassung die niederländische Sprachfassung.
- Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot von Hotek und für jeden geschlossenen Fernabsatzvertrag zwischen Hotek und dem Verbraucher, in den vorausgehenden Artikeln auch als dessen Auftraggeber bezeichnet.




